Ausbildung Dr. med. Christian Weinzierl
Beginn der Akupunkturausbildung im Juni 1998
A-Diplom: Bei der Forschungsgruppe Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V. Düsseldorf am 3.12.2000
B-Diplom: Bei der CAN (Colleg Akupunktur und Naturheilkunde) Giessen am 30.11.2003
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Chinesische Körperakupunktur
-Koreanische Handakupunktur
-Ohrakupunktur
-Schädelakupunktur nach Yamamoto (YNSA)
Akupunktur
Nahezu alle Kassen erstatten die Körperakupunktur im Rahmen von Modellvorhaben bei folgenden Erkrankungen:
Chronischer Kopfschmerz,
Migräne
Chronischer Rückenschmerz der Lendenwirbelsäule
Chronischer Verschleiß der Gelenke (Arthrose)
Hintergrund
Am 16.10.2000 hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach
2 jähriger Beratung die jahrelangen Unsicherheiten zur Akupunktur beendet
und festgelegt, dass die gesetzlichen Kassen Akupunktur bei bestimmten Erkrankungen
bezuschussen dürfen, wenn gleichzeitig die Wirksamkeit der Akupunktur
weiter erforscht wird.
Die Höhe der Erstattung ist bei den einzelnen Kassen unterschiedlich - und auch die Bedingungen an die sie geknüpft sind -
Die TKK erstattet ~31 EUR/ Sitzung für maximal 10 Behandlungen
je Erkrankung pro Jahr; medizinisch begründet können weitere Behandlungen
genehmigt werden. Die Regelung gilt pro Krankheitsfall und Jahr. Der Arzt
liquidiert in der Regel ~35 EUR.
Die Ersatzkassen (BEK, DAK, HEK, GEK, KKH, KEH, HZK, Hamburg Münchener
Krankenkasse, Brühler Ersatzkasse) erstatten ~EUR 25/ Sitzung zuerst
für 6 Sitzungen je Krankheitsfall pro Jahr, mit unbürokratischer
Verlängerung auch 10 Sitzungen; medizinisch begründet können
weitere Behandlungen genehmigt werden. Die Regelung gilt pro Krankheitsfall
und Jahr. Der Arzt mit einer Grundausbildung liquidiert in der Regel ~30 EUR,
der Arzt mit einer Vollausbildung ~ 35 EUR (siehe nächste Seite).
AOKs und BKKs erstatten ~25 EUR/ Sitzung für maximal 10
Behandlungen pro Jahr; medizinisch begründet können weitere Behandlungen
genehmigt werden. Der Arzt liquidiert ~25 EUR.
Über 10 Sitzungen hinausgehende Behandlungen können nach medizinischer
Begründung bei allen Kassen genehmigt werden
Erklärung zu den Ersatzkassen und der TKK:
Treten zum Beispiel Kreuzschmerzen nach mehr als 6 Monaten erneut auf (neuer
Krankheitsfall), kann die Behandlung erneut bezuschusst werden. Leidet der
Patient zusätzlich noch an Migräne (anderer Krankheitsfall), kann
hierfür eine Akupunktur auch im gleichen Jahr wie die Kreuzschmerz-Akupunktur
bezuschusst werden.
Bei welchen Ärzten wird die Akupunktur erstattet?
Um einen Mindeststandard an Qualität in Deutschland für die Akupunktur
zu sichern, sind nur Ärzte, die eine der in Deutschland anerkannten Akupunktur-Grundausbildungen
von mindestens 140 Stunden plus mündlicher und schriftlicher Abschlussprüfung
nachweisen können, zu den Modellvorhaben zugelassen. Diese Ärzte
beherrschen die Grundlagen der Akupunktur.
Darüber hinaus gibt es immer mehr Ärzte mit einer Akupunktur-Vollausbildung.
Diese Ärzte haben sich über die Grundhausbildung hinaus mit mindestens
insgesamt 350 Stunden fortgebildet und häufig ihren medizinischen Schwerpunkt
im Bereich der Akupunktur. Sie beherrschen nicht nur die Grundlagen der Akupunktur,
sondern auch die wesentlichen Gebiete der traditionellen chinesischen Medizin,
zum Beispiel die chinesische Arzneikräutertherapie, die Diätetik
u.a .
Alle zu den Modellversuchen zugelassenen Ärzte haben sich zu jährlichen
Fortbildungen verpflichtet.
Wichtig - bei Ärzten ohne Grund- oder Vollausbildung wird die Akupunktur von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet.
Hinweis zur "Erstattung" und zu Zusatzkosten, die nicht bezuschusst werden.
Die Kassen sprechen in der Öffentlichkeit zwar von einer Erstattung,
in der Realität ist es aber eher eine Bezuschussung, da sich die "Erstattung"
ausschließlich auf das Setzen der Nadeln bei der Körperakupunktur
bezieht.
Viele Ärzte, insbesondere die engagierten und erfahrenen Akupunkturärzte, möchten keine rudimentäre Basisakupunktur verantworten. Sie erstellen nach einer genauen chinesischen Diagnose einen individuellen Behandlungsplan, der neben dem reinen Setzen der Nadeln meist noch andere Therapieverfahren der Akupunktur enthalten wird. Hierzu gehören zum Beispiel die elektrische oder manuelle Nadelstimulation, die Ohrakupunktur, die Moxatherapie, die Schröpftherapie u.a. Auch werden häufig weitere Beschwerden zusätzlich mitbehandelt, die nicht Gegenstand der Modellvorhaben sind.
In all diesen Fällen können Zusatzkosten entstehen, die von der gesetzlichen Kasse nicht bezuschusst werden dürfen. Ihr Arzt wird Sie im vorhinein über etwaige Zusatzkosten informieren und Sie bitten, eine schriftliche Einverständniserklärung zu unterschreiben.
Wie wird die Akupunktur wissenschaftlich erforscht?
Die Behandlungsdaten aller Patienten werden anonymisiert von universitären
Zentren ausgewertet. Vergleichende Untersuchungen erfolgen bei wenigen Patienten
- nach vorheriger genauer Information und schriftlichem Einverständnis.
Weitere Fragen zum Beispiel
Zu Den Modellvorhaben?
Zu den Therapiemöglichkeiten Ihrer Erkrankung mit Akupunktur?
Zur Erstattung?
besprechen Sie bitte direkt bei uns in der Praxis.